Die Wahrung der Elterninteressen hinsichtlich der schulischen Bildung der Kinder und der mit dem Schulbesuch der Kinder zusammenhängenden Fragen innerhalb der Schule; z.B. gegenüber Schulleiterinnen und Schulleitern, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern Wahrung der Eltern- bzw. Schulinteressen nach außen; z.B. gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen.
Die Mitgliedschaft im Elternverein ist freiwillig und mit der Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verbunden. Mitglied des Elternvereines sind die Eltern und nicht die Kinder, daher ist der Beitrag auch bei mehreren Kindern nur einmal zu bezahlen. Mitglied und somit in der Hauptversammlung aktiv und passiv wählbar ist jeder, dem nach den Statuten des jeweiligen Elternvereins dieses Wahlrecht zukommt und der den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat. Eltern jener Schüler und Schülerinnen, die neu in die Schule gekommen sind (z.B. in den ersten Klassen), erhalten durch eine Willenskundgebung zum Beitritt das Wahlrecht. Als eine solche Willenskundgebung ist die Teilnahme an der Hauptversammlung anzusehen.
Mitgliedsbeitrag im Schuljahr 2018/19: € 15,00
Rechte der Eltern
Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache
Recht auf Anhörung
Mitglieder der Elternvereine haben das Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die die Eltern und Schüler im Rahmen des Schulgeschehens betreffen.
Der Obmann/Die Obfrau hat das Recht, Einblick in alle Erlässe zu nehmen. Von jenen Erlässen, die für die Arbeit der Schulpartner besonders wichtig sind, müssen er/sie ein Exemplar erhalten.
Mitglieder der Elternvereine können der Schulleitung bzw. den Klassenlehrern Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen. Dies wird am zweckmäßigsten über die Klassenelternvertreter an den Klassenvorstand und über den Obmann/die Obfrau an die Direktion geschehen.
Der Elternverein entsendet die drei Vertreter und drei Stellvertreter in den Schulgemeinschaftsausschuss.
Der Elternverein hat durch die drei Mitglieder, die er in den SGA entsendet, das Recht auf Mitbestimmung in der Schulbuchkonferenz.
Enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schulleitern und Lehrern um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule positiv zu beeinflussen.
Mitverantwortung in Bezug auf das Schulgeschehen.
Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen.
Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler (aber keine regelmäßige Fürsorgetätigkeit).
Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern.
Unterstützung bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel.
Der Vorstand eines Elternvereins besteht aus dem Obmann/der Obfrau (dem/der Vorsitzenden), dem/der Schriftführer/in, dem Kassier und deren Stellvertretern. Ihre Wahl erfolgt jährlich in der Jahreshauptversammlung (Manche Elternvereine wählen Kassier und Schriftführer in der ersten Ausschusssitzung).
Der Ausschuss besteht aus den Klassenelternvertretern und dem Vorstand. Ob die Klassenelternvertreter in der Hauptversammlung gewählt oder nur von dieser zur Kenntnis
genommen werden, hängt von den Statuten des Elternvereins ab.
Die Rechnungsprüfer sind ausschließlich der Jahreshauptversammlung verantwortlich. Ihre Wahl erfolgt jährlich in der Jahreshauptversammlung.
Raika Saalfelden BLZ 35053 Kto.Nr. 163.907
IBAN: AT47 3505 3000 0016 3907
BIC: RVSAAT2S053