Gleichstellung von Abschlüssen an der HLW bzw. FW mit Lehrabschlüssen
Das BM für Wirtschaft, Familie und Jugend hat per Erlass die schulischen Ausbildungsabschlüsse mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen gemäß § 34a BAG (Berufsausbildungsgesetz) gleichgestellt.
Daraus ergibt sich die rechtliche Wirkung, dass Absolventinnen und Absolventen unserer Schule
oben angeführte Lehrberufe abgeschlossen haben,
die Vereinbarung einer (Rest)Lehrzeit für die abgeschlossenen Lehrberufe entfällt,
und die Anrechnungsbestimmungen für verwandte Lehrberufe anzuwenden sind
Hotel- und Gastgewerbeassistent/in
Restaurantfachmann/-frau
Koch/Köchin
Bürokaufmann/-frau
Betriebsdienstleistung
Gastronomiefachmann/-frau
Bürokaufmann/-frau
Betriebsdienstleistung
Restaurantfachmann/-frau
Bürokaufmann/-frau
Gastronomiefachmann/-frau