Anrechnung von Lehrabschlüssen

Gleichstellung von Abschlüssen an der HLW bzw. FW mit Lehrabschlüssen
Das BM für Wirtschaft, Familie und Jugend hat per Erlass die schulischen Ausbildungsabschlüsse mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen gemäß § 34a BAG (Berufsausbildungsgesetz) gleichgestellt.

Gleichwertige Schul- und Lehrabschlüsse – Höhere Lehranstalt (HLW)

Daraus ergibt sich die rechtliche Wirkung, dass Absolventinnen und Absolventen unserer Schule

oben angeführte Lehrberufe abgeschlossen haben,

die Vereinbarung einer (Rest)Lehrzeit für die abgeschlossenen Lehrberufe entfällt,

und die Anrechnungsbestimmungen für verwandte Lehrberufe anzuwenden sind

5-jährig – Klassische HLW

Abgeschlossene Lehrberufe:

Hotel- und Gastgewerbeassistent/in
Restaurantfachmann/-frau
Koch/Köchin

Volle Anrechnung verwandter Lehrberufe:

Bürokaufmann/-frau
Betriebsdienstleistung
Gastronomiefachmann/-frau

5-jährig – Kommunikations- und Mediendesign

Volle Anrechnung verwandter Lehrberufe:

Bürokaufmann/-frau
Betriebsdienstleistung

Berufsausbildung des/der Mediengestalter/in

3-jährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe

Abgeschlossene Berufe:

Restaurantfachmann/-frau
  Bürokaufmann/-frau

Volle Anrechnung verwandter Lehrberufe:

  Gastronomiefachmann/-frau